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Fehlerkorrekturen zu HBCI-Version 2.2

Nr. Datum Kapitel Seite*(1) Typ*(2) Beschreibung                                 

67

27.08.2009 III.7 III-32 Ä Die Verpflichtung zur institutsseitigen Unterstützung des Statusprotokolls entfällt. Es ist damit zulässig, dass ein Institut den Geschäftsvorfall HKPRO in der BPD nicht anbietet und damit auch kein Statusprotokoll zur Verfügung stellt. Die verpflichtende Unterstützung auf Kundenseite ist davon nicht betroffen.

66

09.07.2004 VI.3.1.3.2 VI-17 K Das Padding für Modulus und Exponent erfolgt nach den beschriebenen Verfahren. Die relevante Länge beträgt bei HBCI V2.2 768 bit.
65 10.11.2003 IX.2.8 IX-130 F Im Feld :62a: muss die Konstante lauten ":62F:" bzw. ":62M:".
64 18.06.2003 VII.3.5 VII-114 K Belegungsrichtlinie zu Nr. 11 "Zinsausbuchungskonto": Wenn das Feld nicht belegt ist, bedeutet dies implizit, dass die Zinsen am Ende der Anlageperiode wiederangelegt werden.
63 23.05.2003 VII.2.1.1 VII-78 E Zum Feld Nr. 2 "Gebuchte Umsätze" wird folgender Hersteller- und Bankhinweis aufgenommen:
Falls die Umsätze aus technischen Gründen nicht innerhalb eines Dialogschrittes übermittelt werden können, so kann das Kreditinstitut mit Hilfe des Aufsetzpunktes die Umsätze in mehreren Teilschritten senden (s. Kap. II.7.3).

Zum Feld Nr. 3 "Nicht gebuchte Umsätze" wird folgender Hersteller- und Bankhinweis aufgenommen:
Falls die nicht gebuchten Umsätze aus technischen Gründen nicht innerhalb eines Dialogschrittes übermittelt werden können, so kann das Kreditinstitut mit Hilfe des Aufsetzpunktes die Umsätze in mehreren Teilschritten senden (s. Kap. II.7.3). Sofern dabei die gebuchten Umsätze bereits vollständig übermittelt wurden, ist in den Teilschritten eine gültige Nachricht zu senden, d.h. das Feld "Gebuchte Umsätze" ist mit einem gültigen MT 940 zu belegen (hierbei sind Anfangs- und Schlusssaldo identisch; Umsätze (Feld 61) werden nicht eingestellt).
62 08.05.2003 VI.6.2.3 VI-60 Ä Der Herstellerhinweis auf der Seite unten ist um einen dritten Spiegelstrich zu ergänzen:
"Lediglich im Fall, dass eine Erstinitialisierung abgebrochen wurde (bspw. weil der Kunde die Chipkarte zu früh entnimmt), ist eine erneute Schlüsseleinreichung zulässig. Falls die erste Schlüsseleinreichung erfolgreich war, sollte das Kreditinstitut mit der Meldung "0020 - Schlüssel bereits eingereicht" antworten.

Die Tabelle der Beispiele für Rückmeldungscodes auf Seite 62 wird um den Code "0020 - Schlüssel bereits eingereicht" ergänzt.
61 26.03.2002 VIII.9 VIII-142 Ä Der Code "XBRE" steht ab 21.03.2003 für "NASDAQ Deutschland".
60 07.03.2003 IX.2.1 IX-43 K MT 502, Feld :35B: Bei der Ordereinreichung (Kauf/Verkauf, Fondsorder, Festpreisorder, Neuemission) sollte nur entweder ISIN oder WKN angegeben werden, nicht beide. ISIN und WKN dürfen nur bei der Orderanzeige gemeinsam belegt werden.
59 20.02.2003 VII.   K In Ergänzung zu Hinweis Nr. 44 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen eines HBCI 2.2-Dialoges auch Geschäftsvorfälle aus FinTS 3.0 gesendet werden dürfen, sofern diese bankseitig unterstützt werden.

Dies bedeutet zum einen, dass die bereits in Version 2.2 enthaltenen Geschäftsvorfälle in ihren jeweils neueren Ausprägungen (Segmentversionen) zulässig sind. Anmerkung: Das im Parametersegment enthaltene DE "Sicherheitsklasse" sollte in diesem Fall vom Kundenprodukt ignoriert werden.

Zum anderen bedeutet dies, dass die ab FinTS 3.0 neu hinzu gekommenen Geschäftsvorfälle auch im Rahmen eines HBCI 2.2-Dialoges eingesetzt werden dürfen:
- Eilüberweisung (Einzel) (EIL)
- Eilüberweisung (Sammel) (DTE)
- Garantierte Überweisung (GUB)
- Eingereichte Aufträge anfordern (AUE)
- Vorbereitete Überweisung ändern (VUA)
- Bestand vorbereiteter Überweisungen anzeigen (VUB)
- Vorbereitete Überweisung anlegen (VUE)
- Vorbereitete Überweisung löschen (VUL)
- Kontoauszug (EKA)
- Lastschriftwiderspruch (LSW)
- Empfangsquittung (QTG)
- Euro-STP-Zahlung (STP)
- EU-Standardüberweisung (ESU)
 
58 19.02.2003 VII.5.2 VII-215ff Ä Gemäß der EU-Preisverordnung wird gefordert, dass in der EU-Standardüberweisung sowohl die IBAN des Begünstigten als auch der BIC des Kreditinstituts des Begünstigten anzugeben ist (vgl. Artikel 2 a) i) der Verordnung Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union über grenzüberschreitende Überweisungen in Euro).

Die bisherige "Auslandsüberweisung ohne Meldeteil" (HKAOM) erfüllt die Anforderungen der EU-Preisverordnung nur zum Teil. Zur Lösung dieses Problems sind folgende Umbelegungen dieses Geschäftsvorfalls notwendig und mit den Banken, die diesen Geschäftsvorfall anbieten, abgestimmt:

1. Die IBAN des Empfängers wird in das dafür vorgesehene Feld Nr. 5 eingestellt.

2. Der BIC der Empfängerbank wird standardmäßig in der DEG "Kontoverbindung Empfänger" in das GD "Kreditinstitutscode" (Format an..30) eingestellt. Damit die DEG syntaktisch gültig ist, wird in das Feld "Konto-/Depotnummer" dieselbe IBAN und in das Feld "Länderkennzeichen" das entsprechende Ziellandkennzeichen eingestellt. Dieses Länderkennzeichen kann vom Kundenprodukt aus den ersten beiden Stellen der IBAN ermittelt werden. Falls die IBAN länger als 30 Stellen ist, wird sie um die ersten 4 Stellen (Länderkennzeichen nund Prüfziffer) gekürzt.
In Kap. VIII.12 der HBCI-Spezifikation ist beschrieben, dass das Feld "Kreditinstitutscode" bei ausländischen Bankverbindungen auch mit dem BIC-Code belegt werden kann. Insofern stellt diese Lösung keine Abweichung vom Standard dar.
Da die beiden Felder "Kontoverbindung Empfänger" und "IBAN Empfänger" Kann-Felder sind, können sie auch gemeinsam belegt werden. Die verbale Erläuterung bei Feld Nr. 5 "Eines der beiden Felder muss belegt werden" steht dem nicht entgegen.

3. Das Muss-Feld "Institutsname Empfänger, AZV" ist mit einem konstanten Wert zu belegen (z.B. "Bank"). Die Anzeige des Feldes im Kundenprodukt sollte unterbleiben.

4. Das Muss-Feld "Kostenträger" ist konstant mit dem Wert 2 (Kostenteilung "SHA") zu belegen. Eine Anzeige dieses Feldes im Kundenprodukt erübrigt sich somit ebenfalls.
 
57 03.02.2003 IX.2 IX-35 K Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass (wie in den Allgemeinen Syntaxvereinbarungen beschreiben) im Zuge der SWIFT-Konformität ab HBCI 2.2 alle SWIFT-Datensätze mit einem führenden CRLF eingeleitet werden müssen.
 
56 27.01.2003 VII.4.5.1.2 VII-198 Ä Ergänzung zur Erläuterung von Nr. 5 "Wertpapierorder":
Wird in den Festpreisangeboten keine Preisinformation geliefert (z.B. bei einigen Daueremissionen des Bundes), kann im MT 502 kein Preis gesendet werden. In diesem Fall ist im Feld 22F "Indikator für Art des Limits" der Indikator MAKT (billigst/bestens) anzugeben.
55 20.01.2003 VII.4 VII-122 Ä In Feld Nr. 2 "Wertpapiercode" der Wertpapierreferenz sind auch alphanumerische Wertpapierkennummern zulässig.
54 20.01.2003 VII.4.4.2 VII-178 ff Ä Aufgrund neuer zulässiger WM-Codes ändern sich die zulässigen Wertebereich des Datenelementes "Marktsegment Inland" (GD 521x):

Neue zulässige Codes:
V: Amtlicher Markt, Prime Standard
W: Amtlicher Markt, General Standard
X: Geregelter Markt, Prime Standard
Y: Geregelter Markt, General Standard
Z: Geregelter Markt, General Quoted
 
53 06.11.2002 VII.4.4.2 VII-178 ff Ä Aufgrund neuer zulässiger WM-Codes ändern sich die zulässigen Wertebereich der folgenden Datenelemente:

DE "Marktsegment Inland" (GD 521x):
Geänderte Codes:
5: Freiverkehr/EUWAXEuropean Energy Exchange (EEX)
6: Freiverkehr/PrädikatsmarktEurex-Bonds
Neue zulässige Codes:
D: Freiverkehr/EUWAX
E: Freiverkehr/Prädikatsmarkt
F: Freiverkehr/Newex/ NX.one
G: Freiverkehr/Newex/ NX.plus
H: Freiverkehr/Newex/ NX.sonstige Wertpapiere
I: Geregelter Markt/StartUpMarket
N: Geregelter Markt/Zobex
O: Freiverkehr/Zobex

DE "Handelstyp XETRA" (GD 522WA):
Neuer zulässiger Code: 70 (Block Crossing)

DE "Zinsperiode" (GD 811):
Neue zulässige Codes:
5: neunmonatlich
6: zweimonatlich
7: zweijährlich
8: Zinsz. am Laufzeitende
9: Sonstigekeine Zinstermine
A: fünfmonatlich
B: siebenmonatlich
C: achtmonatlich
D: zehnmonatlich
E: elfmonatlich
F: fünfjährlich

DE "Einlösungsart" (GD 841):
Geänderte Codes:
1: keine Tilgung (ewige Rente)
4: planmäßige Tilgung am Stück (Mantel)/Teilrückzahlung (mit Nennwertänderung)
5: planmäßige Annuitätentilgung durch Verlosung/Rückkauf (deaktiviert zum 10.07.2000)
Neue zulässige Codes:
6: über Tilgungsfonds (Sinking Fund)
7: über Rückkauffonds (Purchase F.)
8: unregelmäßige Tilgung (Gummi-T.)
A: Tilgung nur durch Rückkauf
B: Annuitätentilgung am Stück (ohne Nennwertänderung)
C: Laufzeit unbefristet, Auslosung, Kündigung oder Rückkauf möglich
D: Tilgung am Stück in nicht im voraus bestimmbaren Beträgen bei gleichbleibendem Nennwert
E: Tilgung am Stück in im voraus bestimmten Beträgen bei gleichbleibendem Nennwert
F: Keine Tilgung/interest-only Stücke
G: Tilgung auf Depotbestände gemäß Tilgungsquote
H: Laufzeit unbegrenzt
J: Laufzeit begrenzt, genauer Fälligkeitstermin offen
52 06.11.2002 VI.3.1.3.2 VI-17 K Der Schritt 2 (Synchronisierung der Signatur-ID) ist optional.
51 23.08.2002 VII.3.5 VII-114 K zu Feld Nr. 5 "Festgeldkondition": Die Angabe des Betragsintervalls der Konditionen ist bei der Anzeige des Festgeldbestandes i.d.R. nicht sinnvoll. Auch wenn zu diesem Feld empfohlen wird, dass die Belegung nicht erforderlich ist, handelt es sich beim Feld "Anlagebetrag von" gemäß HBCI-Spezifikation doch um ein Muss-Feld. Aus diesem Grund wird empfohlen, dass das Kreditinstitut dieses Feld mit dem Wert 0 Euro belegt und das Kundenprodukt dieses Feld nicht auswertet bzw. nicht anzeigt.
50 02.08.2002 IX.2.1 IX-40 Ä Im Feld 22F "Indikator für Art der Order" werden zusätzlich die Werte "ICEB" (Iceberg-Order) und "XBST" (XETRA Best-Order) zugelassen. In beiden Fällen muss das Data Source Scheme "ZEKR" verwendet werden.
Bsp.: :22F:TOOR/ZEKR/XBST
 
49 01.08.2002 VII.1.2.3.1 c) VII-67 K Zur Belegungsrichtlinie des Feldes 2 "Maximale Vorlaufzeit" gilt folgende Ergänzung:
"Gemäß den DTA-Richtlinen darf das Ausführungsdatum höchstens 15 Tage nach dem Erstellungsdatum liegen (s. Kap. IX.1.1, Feld A 11b). Falls das Kreditinstitut jedoch auch längere Vorlaufzeiten akzeptiert, kann abweichend zu den DTA-Richtlinien auch ein höherer Wert angegeben werden."
 
48 23.07.2002 VI.6.2.3 VI-60 K Auf der Chipkarte können Kommunikationszugänge abgelegt werden (s. Kap. XII). Da pro Institut jedoch mehrere Kommunikationszugänge gespeichert sein können (z.B. TCP/IP und Btx), muss ein Kundenprodukt zunächst prüfen, ob für dieses Institut bereits die Schlüssel eingereicht wurden, bevor eine erstmalige Übermittlung der Schlüssel des Kunden durchgeführt wird. Für den Fall, dass das Kundenprodukt die Schlüssel dennoch sendet, sollte das Institut die Warnung 3330 "Schlüssel liegen bereits vor" zurückmelden.
 
47 23.07.2002 VI.3.1.3.3 VI-20 K Die Beschreibung in Kap. VI.3.1.3.3 zum Punkt "Routinemäßige Schlüsseländerung des Kreditinstituts" wird wie folgt geändert/erweitert:
Für den Fall, dass der alte Kreditinstitutsschlüssel nicht mehr zur Verfügung steht oder gesperrt werden musste, wird dem Kunden - falls er den alten Kreditinstitutsschlüssel zur Chiffrierung der Dialoginitialisierung verwendet – der Rückmeldungscode "9030" mit dem Hinweis "Fehler beim Entschlüsseln" gesendet. Ggf. kann die Dialoginitialisierung vom Kreditinstitutssystem auch gar nicht verarbeitet werden, so dass keine Antwort gesendet wird. Daraufhin sollte das Kundenprodukt über den anonymen Dialog mit Hilfe der Nachricht "Erstmalige Anforderung der Schlüssel des Kreditinstituts" (s. Kap. VI.6.2.2) die neuen Kreditinstitutsschlüssel anfordern. Zur Verifikation der neuen Schlüssel muss dem Kunden in diesem Fall zusätzlich ein Ini-Brief mit dem Hashwert des neuen Kreditinstitutsschlüssels zugeschickt werden.
46 05.07.2002 VIII.5.1 b) VIII-67 F Kreditinstitutsnachrichten werden in diesem Beispiel entgegen der Aussage im ersten Absatz signiert.
 
45 11.04.2002 VII.4 VII-122 K Betrifft DEG "Wertpapierreferenz", GD "Wertpapiercode":
In diesem Feld ist die Angabe der WKN auch alphanumerisch erlaubt, da WKNs in Zukunft auch Alpha-Zeichen enthalten können.
 
44 20.12.2001 VIII.1 VIII-5 K
Es ist nicht eindeutig beschrieben, ob die Unterstützung älterer Segmentversionen eines Geschäftsvorfalls zulässig ist. Ebenso ist unklar, ob die Nutzung von Segmentversionen, die erst in einer neueren HBCI-Version beschrieben wurden, oder von Geschäftsvorfällen, die erst in späteren HBCI-Versionen neu hinzugekommen sind, erlaubt ist.
Die in der Spalte "Zusätzlich unterstützte Segmentversionen" in der Tabelle in Kap. VIII.1 enthaltenen Informationen werden daher durch die Regelung im Dokument "Unterstützung von GV-Versionen" ersetzt.
Unterstützung_von_GV-Versionen.pdf
43 05.12.2001 VII.4 VII-123 K Bei der DEG "Börsenkurs" wird zu Nr. 2 "Währung der Kursnotiz" ergänzt: Bei Prozentnotierung darf das Feld nicht belegt werden.
 
42 04.12.2001 VII.1.1.4.6 VII-54 K Zu Feld Nr. 10 "Ausführungsdatum" wird ergänzt: Der Dauerauftrag wird an dem angegebenen Datum nicht mehr ausgeführt.
 
41 09.11.2001 IX.2.4 IX-93/94 F Im Beispiel zum MT 535 fehlen bei den Feldern 70E die Zeilennummern.
So lautet das Feld bspw. in der ersten B-Sequenz wie folgt: :70E::HOLD//1STK+511+00081+DE+19990815
268,5+EUR
 
40 07.11.2001 VII.4.1.2 VII-135 F Der Text auf der Seite oben "Falls der Auftrag nicht..." gehört zur Erläuterung des Feldes 8 "Ausführungsanzeige".
Der korrekte Text lautet: "Falls bereits eine Ausführungsanzeige vorliegt, kann diese im Format MT 513 (s. Kap. IX.2.2) eingestellt werden. Falls der Auftrag nicht ausgeführt - oder zumindest teilausgeführt - wurde, darf das Feld nicht belegt werden."
 
39 30.07.2001 IX.2.6 IX-117 F Im Beispiel zur strukturierten Belegung des Feldes 72 fehlt am Zeilenanfang der Zeilen 2-4 jeweils die Zeichenfolge "//". Die Zeilenlänge beträgt max. 22 Zeichen.
 
38 04.07.2001 IX.2 IX-43 ff F In Feld B:35B: (tritt auf in MT 502, 513, 515, 535, 536, 571, 572) darf die WKN nur im Feld "Freier Text" und nicht im Feld "ISIN-Kennung" angegeben werden, d.h. die Belegung aus HBCI-Version 2.1 gilt auch für Version 2.2. Das Feld 'ISIN-Kennung' bleibt wie in Version 2.1 ein "Kann-Feld". Falls keine ISIN angegeben wird, wird zwischen den Subfeldern 'Tag' und 'Freier Text' auch kein CRLF gesendet.

Beispiele für gültige Feldbelegungen:

(1) Nur ISIN:
:35B:ISIN DE0001234569
Bez1
Bez2
Bez3
Bez4

(2) ISIN und WKN:
:35B:ISIN DE0001234569
/DE/123456
Bez1
Bez2
Bez3

(3) Nur WKN:
:35B:/DE/123456
Bez1
Bez2
Bez3
37 04.07.2001 VII.4.1.3 VII-140 K Bei der Orderänderung sollten nur diejenigen Felder belegt werden, die tatsächlich geändert werden.
 
36 02.07.2001 VII.4.5.2.2 VII-207 F In der Erläuterung zum Feld Nr. 5 "Wertpapierorder" ist im letzten Spiegelstrich zum Feld B2:95Q: angegeben, dass nur der Qualifier BUYR erlaubt ist. Da in diesem Feld gemäß Belegungsrichtlinien zum MT 502 (Kap. IX.2.1, S. IX-42) nur der Qualifier INVE zulässig ist, ist die Angabe bzgl. Qualifier BUYR ungültig.
 
35 21.06.2001 allg. allg. K
Auswirkungen des Wegfalls der DM zum 31.12.2001:
============================================

Grundsätzlich dürfen ab 01.01.2002 keine DM-Aufträge mehr per HBCI eingereicht werden. Wie bei allen Homebanking-Produkten wird es jedoch auch bei HBCI-Produkten möglich sein, dass nach dem 01.01.2002 fälschlicherweise noch DM-Aufträge eingereicht werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Institute ab 01.01.2002 HBCI-Aufträge in DM-Währung mit einen einheitlichen Fehlercode ablehnen.

DM-Aufträge sollten ab 01.01.2002 mit dem Fehlercode 9210 abgelehnt werden (Bedeutung "inhaltlich ungültig", Fehlertext "Es werden nur noch Euro-Aufträge akzeptiert").

Sieht das Institut eine Übergangsfrist vor, so sollte der Fehlercode 3050 zurückgemeldet werden (Bedeutung "nicht mehr aktuell", Fehlertext "DM-Aufträge werden noch x Tage akzeptiert").

Ebenso ist auch die Verwendung andere Währungen, die ab 01.01.2002 ungültig sind (FRF, NLG, AUS etc.), ab 01.01.2002 in sämtlichen Aufträgen nicht mehr zulässig.

Im DTA-Format müssen ab 01.01.2002 die Feld A12 und C17a mit "1" (Euro) belegt werden. Die Felder C12 und E8 sind zwingend mit Euro-Beträgen zu belegen. Die Felder C9 und E5 dürfen nicht belegt werden. Die Segmentversion wird nicht hochgezählt, da sich das Format nicht geändert hat.

Für das DTAZV-Format gelten ab 01.01.2002 gleichfalls neue Belegungsrichtlinien: Die DM-Bezeichnungen in den Spezifikationen der Felder T13, T19, U5, V7, V17 und W9, in den Anhängen 1a, 2 und 3 sowie in der Anlage 2 wurden gelöscht. Insbesondere entfallen ab Januar 2002 "DM-Gegenwertzahlungen". Außerdem wurden Bezüge auf den Beginn der 3. Stufe der Währungsunion herausgenommen. Ab 2003 ist als Währung in den Meldedatensätzen U, V und W - abgesehen von Euro-Gegenwertzahlungen - nur noch die in T13 genannte Auftragswährung zulässig. Deswegen wurden die Spezifikationen der Felder U5, V7, V17 und die Abschnitte A und D des Anhanges 3 überarbeitet. Die HBCI-Segmentversion wird nicht hochgezählt, da sich das Format nicht geändert hat.

Die ab 01.01.2002 gültigen DTA- und DTAZV-Formate stehen hier zum Download bereit.

Für die Geschäftsvorfälle "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr" und "Auslandsüberweisung ohne Meldeteil" ist die neue Meldegrenze an die Deutsche Bundesbank in Höhe von 12.500 Euro (bisher 5.000 DM) zu beachten.

Ebenso dürfen auch im MT 940 ab 01.01.2002 nur noch Euro-Umsätze gemeldet werden. Da das Format des MT 940 unverändert bleibt, findet keine Änderung der Segmentversion statt. Erfolgt der Abruf von Umsätzen über einen Zeitraum, innerhalb dessen die Euro-Umstellung erfolgt, so ist das Kreditinstitut berechtigt, entweder die Umsätze vor und nach der Kontoumstellung komplett - nach Buchungstagen getrennt - oder zunächst nur die Umsätze des DM-Zeitraums bereitzustellen. Im letzten Fall müsste das Kundenprodukt einen weiteren Abruf vornehmen, bei dem das Kreditinstitut dann die noch verbleibenden Euro-Umsätze übermittelt.
DTAUS_2002.pdf
 
DTAZV_2002_Kunde_Bank.pdf
34 25.04.2001 IX.2.4 IX-95 K Bei der Beschreibung der strukturierten Belegung des Feldes :70E: ist zu ergänzen, dass die Zeilennummer und das danach folgende Feld - wie im Beispiel beschrieben - nicht (!) durch "+" zu trennen ist.
 
33 07.03.2001 VII.4.1.2 c) VII-137/138 K Die Belegung des Feldes "Zulässige Börsenplätze" ist nicht als optional anzusehen. In diesem Feld muss das Institut immer die handelbaren Börsenplätze angeben. Nur für den Fall, dass das Institut alle denkbaren Börsenplätze unterstützt, kann das Feld leer bleiben.
 
32 05.03.2001 IX.1.1.1 IX-4ff K Hinweis zu Feld A12, C9, C17a und E5: "Ab 1.1.2002 dürfen nur noch Euro-Beträge gesendet werden."
 
31 05.03.2001 VI.2.3 VI-10 E Folgende Anmerkung wird aufgenommen: "Der Aufbau des Dateiformats auf der Diskette ist bei Bedarf bei der HBCI-Leitstelle erhältlich."
 
30 05.03.2001 VII.2.1 VII-75 K Es wird folgender Herstellerhinweis hinzugefügt: "Es wird dringend empfohlen, die im Anhang (Kap. IX.2.8, IX.2.9) aufgeführten Belegungsrichtlinien des MT 940 und 942 zu verwenden."
29 05.03.2001 VII.1.2.3.3 VII-71 Ä Im Segment HKTSL erhalten die Felder 3 bis 7 den Status "Kann", da diese Felder auch in der Bestandsanzeige (Kap. VII.1.2.3.2) optional sind und ansonsten keine Löschung möglich wäre.
28 05.03.2001 IX.2.4 IX-95 Ä Das Unterfeld 5 "Land des Emittenten" im Freitextfeld 70E: des MT 535 erhält das Format 'x', da in den Gattungsdaten im entsprechenden Feld (GD161) auch Space möglich ist.
 
27 05.03.2001 IX.2 IX-35 E Als weitere "allgemeine Syntaxvereinbarung" wird aufgenommen:
Niemals darf im Inhalt eines Feldes als erstes Zeichen einer Zeile ein Doppelpunkt oder ein Bindestrich ("-")
benutzt werden.
 
26 16.02.2001 VII.1.1.4 VII-37, VII-43, VII-46, VII-56 K Die Beschreibung der Felder "Minimale Vorlaufzeit" und "Maximale Vorlaufzeit" in den Bankparameterdaten ist zu ändern: "Zeitraum, den ein Auftrag vor seiner Ausführung mindestens eingereicht werden muss" bzw. "Zeitraum, den ein Auftrag maximal im voraus eingereicht werden kann." Die Angabe erfolgt in Kalendertagen (nicht Bankwerktagen).
 
25 29.01.2001 VI.2.1.1 VI.4 F Der Text unter Nr. 2 "Formatierung des Hashwerts" wird durch folgende Formulierung ersetzt:
Das Padding ist je nach Typ der eingesetzten Chipkarte (Typ 0 oder Typ 1) unterschiedlich.
Bei Typ 0 Karten erfolgt das Padding entsprechend der folgenden Abbildung mit X'00' auf das nächste Vielfache von 8 Byte:

(Abb. wie bisher)

Bei Typ-1-Karten erfolgt das Padding entsprechend der folgenden Abbildung auf das nächste Vielfache von 8 Byte: Sei der Hashwert = HashL | HashR, wobei HashL die linken 8 Byte und HashR die rechten 12 Byte des Hashwerts bezeichnet.

! 24 23 ! 22 ... 11 ! 10 9 ! 8 ... 1 !
--------------------------------------------------
! 00 80 ! HashR ! 0C 81 ! HashL !

Ob eine Karte vom Typ 0 oder Typ 1 vorliegt, kann an Hand der Länge der Kartenidentifikationsdaten (CID) ermittelt werden. Für Typ 0 Karten hat die CID eine Länge von 22 Byte, für Typ 1 Karten mindestens eine Länge von 24 Byte.
24 29.01.2001 VIII.8.5.1 VIII-139 F In der Antwortnachricht auf READ_RECORD muss die Erläuterung zu Byte 17-24 lauten:
CFB-MAC mit KDAK über die 16 Byte 1-14|'80 00' mit ICV=HASHL.
23 23.10.2000 II.7.3 II-32 K Zurzeit können Aufsetzpunkte evtl. nicht korrekt zugewiesen werden, wenn mehrere Antwortsegmente gesendet werden. Daher sollte die Option "Alle Konten" nur erlaubt werden, wenn ein Aufsetzpunkt aufgrund der bankseitigen Verarbeitung nicht vorkommen kann.
22 09.01.2001 II.5.2, VIII.13 II-15, VIII-153 K Die Datenformate 'dat', 'vdat' und 'tim' entsprechen der ISO-Norm 8601:1988 (s. http://www.iso.ch/markete/8601.pdf)
 
21 20.12.2000 II.5.3.3 II-18 K Es ist zu beachten, dass Kontonummern auch führende Nullen beinhalten können, die bankfachlich relevant sind und nicht abgeschnitten werden dürfen.
20 15.12.2000 VIII.13 VIII-153 E Die ISO-Norm 639 kann unter folgender Adresse eingesehen werden: http://lcweb.loc.gov/standards/iso639-2/

Die ISO-Norm 3166 kann unter den folgenden Adressen eingesehen werden: http://www.din.de/gremien/nas/nabd/iso3166ma/

http://www.unece.org/trade/lcode/loc99.zip
 
19 29.11.2000 IX.2.8 IX-131,133 F In den Feldern :60a: "Anfangssaldo" und :62a: "Schlusssaldo" ist die Länge des Subfeldes "Buchungsdatum" auf '..6' zu ändern, da auch der Wert 0 eingestellt werden kann.
 
18 22.11.2000 VIII.13 VIII-154 K Der Link auf weitere Informationen zum RIPEMD-160 hat sich geändert. Richtig ist: http://www.esat.kuleuven.ac.be/~bosselae/ripemd160.html
 
17 02.11.2000 VII.4.4.3 b) VII-189 F Das Beispiel zum Segment HIWPK lautet korrekt:
HIWPK:5:2:4+2:723600+Siemens AG Stammaktie+
XFRA+1+1+340569,+123,6:EUR:b:19981112:112357+
123,1:EUR:19981112+123,5:EUR:19981112+123,9:
EUR:19981112+124,1:EUR:19981112+129,8:EUR:
19981111+143,9:EUR:19980605+105,1:EUR:19980317'
 
16 13.10.2000 VII.4.1.3 VII-140 F Es wird ein zusätzliches Feld für die Eingabe eines Preislimits für prozentnotierte Papiere eingefügt. Das neue Feld "Prozentlimit" (Format 'wrt', Status "Kann") wird nach Feld 6 "Preislimit" eingefügt. Das Feld darf nicht gleichzeitig mit dem Feld "Preislimit" belegt werden.
      

*(1) Wegen möglicher Seitenverschiebungen im Word-Dokument bezieht sich die Seitenangabe immer auf die
PDF-Version der HBCI-Spezifikation Version 2.2.
*(2) F=Fehlerkorrektur; K=Klarstellung; E=Erweiterung; Ä=Änderung

 


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