|
Nr. |
Datum |
Kapitel |
Seite*(1) |
Typ*(2) |
Beschreibung |
|
67 |
27.08.2009 |
III.7 |
III-32 |
Ä |
Die Verpflichtung zur
institutsseitigen Unterstützung des Statusprotokolls entfällt. Es ist damit
zulässig, dass ein Institut den Geschäftsvorfall HKPRO in der BPD nicht anbietet
und damit auch kein Statusprotokoll zur Verfügung stellt. Die verpflichtende
Unterstützung auf Kundenseite ist davon nicht betroffen. |
|
66 |
09.07.2004 |
VI.3.1.3.2 |
VI-17 |
K |
Das Padding für Modulus und
Exponent erfolgt nach den beschriebenen Verfahren. Die relevante Länge beträgt
bei HBCI V2.2 768 bit. |
|
65 |
10.11.2003 |
IX.2.8 |
IX-130 |
F |
Im Feld :62a:
muss die Konstante lauten ":62F:" bzw. ":62M:". |
|
64 |
18.06.2003 |
VII.3.5 |
VII-114 |
K |
Belegungsrichtlinie zu Nr. 11 "Zinsausbuchungskonto": Wenn das Feld
nicht belegt ist, bedeutet dies implizit, dass die Zinsen am Ende
der Anlageperiode wiederangelegt werden. |
|
63 |
23.05.2003 |
VII.2.1.1 |
VII-78 |
E |
Zum Feld Nr. 2
"Gebuchte Umsätze" wird folgender Hersteller- und Bankhinweis
aufgenommen:
Falls die Umsätze aus technischen Gründen nicht innerhalb eines
Dialogschrittes übermittelt werden können, so kann das
Kreditinstitut mit Hilfe des Aufsetzpunktes die Umsätze in mehreren
Teilschritten senden (s. Kap. II.7.3).
Zum Feld Nr. 3 "Nicht gebuchte Umsätze" wird folgender Hersteller-
und Bankhinweis aufgenommen:
Falls die nicht gebuchten Umsätze aus technischen Gründen nicht
innerhalb eines Dialogschrittes übermittelt werden können, so kann
das Kreditinstitut mit Hilfe des Aufsetzpunktes die Umsätze in
mehreren Teilschritten senden (s. Kap. II.7.3). Sofern dabei die
gebuchten Umsätze bereits vollständig übermittelt wurden, ist in den
Teilschritten eine gültige Nachricht zu senden, d.h. das Feld
"Gebuchte Umsätze" ist mit einem gültigen MT 940 zu belegen (hierbei
sind Anfangs- und Schlusssaldo identisch; Umsätze (Feld 61) werden
nicht eingestellt). |
|
62 |
08.05.2003 |
VI.6.2.3 |
VI-60 |
Ä |
Der
Herstellerhinweis auf der Seite unten ist um einen dritten
Spiegelstrich zu ergänzen:
"Lediglich im Fall, dass eine Erstinitialisierung abgebrochen wurde
(bspw. weil der Kunde die Chipkarte zu früh entnimmt), ist eine
erneute Schlüsseleinreichung zulässig. Falls die erste
Schlüsseleinreichung erfolgreich war, sollte das Kreditinstitut mit
der Meldung "0020 - Schlüssel bereits eingereicht" antworten.
Die Tabelle der Beispiele für Rückmeldungscodes auf Seite 62 wird um
den Code "0020 - Schlüssel bereits eingereicht" ergänzt. |
|
61 |
26.03.2002 |
VIII.9 |
VIII-142 |
Ä |
Der Code "XBRE"
steht ab 21.03.2003 für "NASDAQ Deutschland". |
|
60 |
07.03.2003 |
IX.2.1 |
IX-43 |
K |
MT 502, Feld
:35B: Bei der Ordereinreichung (Kauf/Verkauf, Fondsorder,
Festpreisorder, Neuemission) sollte nur entweder ISIN oder WKN
angegeben werden, nicht beide. ISIN und WKN dürfen nur bei der
Orderanzeige gemeinsam belegt werden. |
|
59 |
20.02.2003 |
VII. |
|
K |
In Ergänzung zu
Hinweis Nr. 44 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen
eines HBCI 2.2-Dialoges auch Geschäftsvorfälle aus FinTS 3.0
gesendet werden dürfen, sofern diese bankseitig unterstützt werden.
Dies bedeutet zum einen, dass die bereits in Version 2.2 enthaltenen
Geschäftsvorfälle in ihren jeweils neueren Ausprägungen
(Segmentversionen) zulässig sind. Anmerkung: Das im Parametersegment
enthaltene DE "Sicherheitsklasse" sollte in diesem Fall vom
Kundenprodukt ignoriert werden.
Zum anderen bedeutet dies, dass die ab FinTS 3.0 neu hinzu
gekommenen Geschäftsvorfälle auch im Rahmen eines HBCI 2.2-Dialoges
eingesetzt werden dürfen:
- Eilüberweisung (Einzel) (EIL)
- Eilüberweisung (Sammel) (DTE)
- Garantierte Überweisung (GUB)
- Eingereichte Aufträge anfordern (AUE)
- Vorbereitete Überweisung ändern (VUA)
- Bestand vorbereiteter Überweisungen anzeigen (VUB)
- Vorbereitete Überweisung anlegen (VUE)
- Vorbereitete Überweisung löschen (VUL)
- Kontoauszug (EKA)
- Lastschriftwiderspruch (LSW)
- Empfangsquittung (QTG)
- Euro-STP-Zahlung (STP)
- EU-Standardüberweisung (ESU)
|
|
58 |
19.02.2003 |
VII.5.2 |
VII-215ff |
Ä |
Gemäß der
EU-Preisverordnung wird gefordert, dass in der
EU-Standardüberweisung sowohl die IBAN des Begünstigten als auch der
BIC des Kreditinstituts des Begünstigten anzugeben ist (vgl. Artikel
2 a) i) der Verordnung Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und
des Rates der Europäischen Union über grenzüberschreitende
Überweisungen in Euro).
Die bisherige "Auslandsüberweisung ohne Meldeteil" (HKAOM) erfüllt
die Anforderungen der EU-Preisverordnung nur zum Teil. Zur Lösung
dieses Problems sind folgende Umbelegungen dieses Geschäftsvorfalls
notwendig und mit den Banken, die diesen Geschäftsvorfall anbieten,
abgestimmt:
1. Die IBAN des Empfängers wird in das dafür vorgesehene Feld Nr. 5
eingestellt.
2. Der BIC der Empfängerbank wird standardmäßig in der DEG
"Kontoverbindung Empfänger" in das GD "Kreditinstitutscode" (Format
an..30) eingestellt. Damit die DEG syntaktisch gültig ist, wird in
das Feld "Konto-/Depotnummer" dieselbe IBAN und in das Feld
"Länderkennzeichen" das entsprechende Ziellandkennzeichen
eingestellt. Dieses Länderkennzeichen kann vom Kundenprodukt aus den
ersten beiden Stellen der IBAN ermittelt werden. Falls die IBAN
länger als 30 Stellen ist, wird sie um die ersten 4 Stellen
(Länderkennzeichen nund Prüfziffer) gekürzt.
In Kap. VIII.12 der HBCI-Spezifikation ist beschrieben, dass das
Feld "Kreditinstitutscode" bei ausländischen Bankverbindungen auch
mit dem BIC-Code belegt werden kann. Insofern stellt diese Lösung
keine Abweichung vom Standard dar.
Da die beiden Felder "Kontoverbindung Empfänger" und "IBAN
Empfänger" Kann-Felder sind, können sie auch gemeinsam belegt
werden. Die verbale Erläuterung bei Feld Nr. 5 "Eines der beiden
Felder muss belegt werden" steht dem nicht entgegen.
3. Das Muss-Feld "Institutsname Empfänger, AZV" ist mit einem
konstanten Wert zu belegen (z.B. "Bank"). Die Anzeige des Feldes im
Kundenprodukt sollte unterbleiben.
4. Das Muss-Feld "Kostenträger" ist konstant mit dem Wert 2
(Kostenteilung "SHA") zu belegen. Eine Anzeige dieses Feldes im
Kundenprodukt erübrigt sich somit ebenfalls.
|
|
57 |
03.02.2003 |
IX.2 |
IX-35 |
K |
Aus gegebenem
Anlass weisen wir darauf hin, dass (wie in den Allgemeinen
Syntaxvereinbarungen beschreiben) im Zuge der SWIFT-Konformität ab
HBCI 2.2 alle SWIFT-Datensätze mit einem führenden CRLF eingeleitet
werden müssen.
|
|
56 |
27.01.2003 |
VII.4.5.1.2 |
VII-198 |
Ä |
Ergänzung zur
Erläuterung von Nr. 5 "Wertpapierorder":
Wird in den Festpreisangeboten keine Preisinformation geliefert
(z.B. bei einigen Daueremissionen des Bundes), kann im MT 502 kein
Preis gesendet werden. In diesem Fall ist im Feld 22F "Indikator für
Art des Limits" der Indikator MAKT (billigst/bestens) anzugeben. |
|
55 |
20.01.2003 |
VII.4 |
VII-122 |
Ä |
In Feld Nr. 2
"Wertpapiercode" der Wertpapierreferenz sind auch alphanumerische
Wertpapierkennummern zulässig. |
|
54 |
20.01.2003 |
VII.4.4.2 |
VII-178 ff |
Ä |
Aufgrund neuer
zulässiger WM-Codes ändern sich die zulässigen Wertebereich des
Datenelementes "Marktsegment Inland" (GD 521x):
Neue zulässige Codes:
V: Amtlicher Markt, Prime Standard
W: Amtlicher Markt, General Standard
X: Geregelter Markt, Prime Standard
Y: Geregelter Markt, General Standard
Z: Geregelter Markt, General Quoted
|
|
53 |
06.11.2002 |
VII.4.4.2 |
VII-178 ff |
Ä |
Aufgrund neuer
zulässiger WM-Codes ändern sich die zulässigen Wertebereich der
folgenden Datenelemente:
DE "Marktsegment Inland" (GD 521x):
Geänderte Codes:
5: Freiverkehr/EUWAXEuropean Energy Exchange (EEX)
6: Freiverkehr/PrädikatsmarktEurex-Bonds
Neue zulässige Codes:
D: Freiverkehr/EUWAX
E: Freiverkehr/Prädikatsmarkt
F: Freiverkehr/Newex/ NX.one
G: Freiverkehr/Newex/ NX.plus
H: Freiverkehr/Newex/ NX.sonstige Wertpapiere
I: Geregelter Markt/StartUpMarket
N: Geregelter Markt/Zobex
O: Freiverkehr/Zobex
DE "Handelstyp XETRA" (GD 522WA):
Neuer zulässiger Code: 70 (Block Crossing)
DE "Zinsperiode" (GD 811):
Neue zulässige Codes:
5: neunmonatlich
6: zweimonatlich
7: zweijährlich
8: Zinsz. am Laufzeitende
9: Sonstigekeine Zinstermine
A: fünfmonatlich
B: siebenmonatlich
C: achtmonatlich
D: zehnmonatlich
E: elfmonatlich
F: fünfjährlich
DE "Einlösungsart" (GD 841):
Geänderte Codes:
1: keine Tilgung (ewige Rente)
4: planmäßige Tilgung am Stück (Mantel)/Teilrückzahlung (mit
Nennwertänderung)
5: planmäßige Annuitätentilgung durch Verlosung/Rückkauf
(deaktiviert zum 10.07.2000)
Neue zulässige Codes:
6: über Tilgungsfonds (Sinking Fund)
7: über Rückkauffonds (Purchase F.)
8: unregelmäßige Tilgung (Gummi-T.)
A: Tilgung nur durch Rückkauf
B: Annuitätentilgung am Stück (ohne Nennwertänderung)
C: Laufzeit unbefristet, Auslosung, Kündigung oder Rückkauf möglich
D: Tilgung am Stück in nicht im voraus bestimmbaren Beträgen bei
gleichbleibendem Nennwert
E: Tilgung am Stück in im voraus bestimmten Beträgen bei
gleichbleibendem Nennwert
F: Keine Tilgung/interest-only Stücke
G: Tilgung auf Depotbestände gemäß Tilgungsquote
H: Laufzeit unbegrenzt
J: Laufzeit begrenzt, genauer Fälligkeitstermin offen |
|
52 |
06.11.2002 |
VI.3.1.3.2 |
VI-17 |
K |
Der Schritt 2
(Synchronisierung der Signatur-ID) ist optional. |
|
51 |
23.08.2002 |
VII.3.5 |
VII-114 |
K |
zu Feld Nr. 5
"Festgeldkondition": Die Angabe des Betragsintervalls der
Konditionen ist bei der Anzeige des Festgeldbestandes i.d.R. nicht
sinnvoll. Auch wenn zu diesem Feld empfohlen wird, dass die Belegung
nicht erforderlich ist, handelt es sich beim Feld "Anlagebetrag von"
gemäß HBCI-Spezifikation doch um ein Muss-Feld. Aus diesem Grund
wird empfohlen, dass das Kreditinstitut dieses Feld mit dem Wert 0
Euro belegt und das Kundenprodukt dieses Feld nicht auswertet bzw.
nicht anzeigt. |
|
50 |
02.08.2002 |
IX.2.1 |
IX-40 |
Ä |
Im Feld 22F
"Indikator für Art der Order" werden zusätzlich die Werte "ICEB"
(Iceberg-Order) und "XBST" (XETRA Best-Order) zugelassen. In beiden
Fällen muss das Data Source Scheme "ZEKR" verwendet werden.
Bsp.: :22F:TOOR/ZEKR/XBST
|
|
49 |
01.08.2002 |
VII.1.2.3.1 c) |
VII-67 |
K |
Zur
Belegungsrichtlinie des Feldes 2 "Maximale Vorlaufzeit" gilt
folgende Ergänzung:
"Gemäß den DTA-Richtlinen darf das Ausführungsdatum höchstens 15
Tage nach dem Erstellungsdatum liegen (s. Kap. IX.1.1, Feld A 11b).
Falls das Kreditinstitut jedoch auch längere Vorlaufzeiten
akzeptiert, kann abweichend zu den DTA-Richtlinien auch ein höherer
Wert angegeben werden."
|
|
48 |
23.07.2002 |
VI.6.2.3 |
VI-60 |
K |
Auf der
Chipkarte können Kommunikationszugänge abgelegt werden (s. Kap.
XII). Da pro Institut jedoch mehrere Kommunikationszugänge
gespeichert sein können (z.B. TCP/IP und Btx), muss ein
Kundenprodukt zunächst prüfen, ob für dieses Institut bereits die
Schlüssel eingereicht wurden, bevor eine erstmalige Übermittlung der
Schlüssel des Kunden durchgeführt wird. Für den Fall, dass das
Kundenprodukt die Schlüssel dennoch sendet, sollte das Institut die
Warnung 3330 "Schlüssel liegen bereits vor" zurückmelden.
|
|
47 |
23.07.2002 |
VI.3.1.3.3 |
VI-20 |
K |
Die Beschreibung
in Kap. VI.3.1.3.3 zum Punkt "Routinemäßige Schlüsseländerung des
Kreditinstituts" wird wie folgt geändert/erweitert:
Für den Fall, dass der alte Kreditinstitutsschlüssel nicht mehr zur
Verfügung steht oder gesperrt werden musste, wird dem Kunden - falls
er den alten Kreditinstitutsschlüssel zur Chiffrierung der
Dialoginitialisierung verwendet – der Rückmeldungscode "9030" mit
dem Hinweis "Fehler beim Entschlüsseln" gesendet. Ggf. kann die
Dialoginitialisierung vom Kreditinstitutssystem auch gar nicht
verarbeitet werden, so dass keine Antwort gesendet wird. Daraufhin
sollte das Kundenprodukt über den anonymen Dialog mit Hilfe der
Nachricht "Erstmalige Anforderung der Schlüssel des Kreditinstituts"
(s. Kap. VI.6.2.2) die neuen Kreditinstitutsschlüssel anfordern. Zur
Verifikation der neuen Schlüssel muss dem Kunden in diesem Fall
zusätzlich ein Ini-Brief mit dem Hashwert des neuen
Kreditinstitutsschlüssels zugeschickt werden. |
|
46 |
05.07.2002 |
VIII.5.1 b) |
VIII-67 |
F |
Kreditinstitutsnachrichten werden in diesem Beispiel entgegen der
Aussage im ersten Absatz signiert.
|
|
45 |
11.04.2002 |
VII.4 |
VII-122 |
K |
Betrifft DEG
"Wertpapierreferenz", GD "Wertpapiercode":
In diesem Feld ist die Angabe der WKN auch alphanumerisch erlaubt,
da WKNs in Zukunft auch Alpha-Zeichen enthalten können.
|
|
44 |
20.12.2001 |
VIII.1 |
VIII-5 |
K |
Es ist nicht
eindeutig beschrieben, ob die Unterstützung älterer
Segmentversionen eines Geschäftsvorfalls zulässig ist. Ebenso
ist unklar, ob die Nutzung von Segmentversionen, die erst in
einer neueren HBCI-Version beschrieben wurden, oder von
Geschäftsvorfällen, die erst in späteren HBCI-Versionen neu
hinzugekommen sind, erlaubt ist.
Die in der Spalte "Zusätzlich unterstützte Segmentversionen" in
der Tabelle in Kap. VIII.1 enthaltenen Informationen werden
daher durch die Regelung im Dokument "Unterstützung von
GV-Versionen" ersetzt. |
|
|
|
43 |
05.12.2001 |
VII.4 |
VII-123 |
K |
Bei der DEG
"Börsenkurs" wird zu Nr. 2 "Währung der Kursnotiz" ergänzt: Bei
Prozentnotierung darf das Feld nicht belegt werden.
|
|
42 |
04.12.2001 |
VII.1.1.4.6 |
VII-54 |
K |
Zu Feld Nr. 10
"Ausführungsdatum" wird ergänzt: Der Dauerauftrag wird an dem
angegebenen Datum nicht mehr ausgeführt.
|
|
41 |
09.11.2001 |
IX.2.4 |
IX-93/94 |
F |
Im Beispiel zum
MT 535 fehlen bei den Feldern 70E die Zeilennummern.
So lautet das Feld bspw. in der ersten B-Sequenz wie folgt:
:70E::HOLD//1STK+511+00081+DE+19990815
268,5+EUR
|
|
40 |
07.11.2001 |
VII.4.1.2 |
VII-135 |
F |
Der Text auf der
Seite oben "Falls der Auftrag nicht..." gehört zur Erläuterung des
Feldes 8 "Ausführungsanzeige".
Der korrekte Text lautet: "Falls bereits eine Ausführungsanzeige
vorliegt, kann diese im Format MT 513 (s. Kap. IX.2.2) eingestellt
werden. Falls der Auftrag nicht ausgeführt - oder zumindest
teilausgeführt - wurde, darf das Feld nicht belegt werden."
|
|
39 |
30.07.2001 |
IX.2.6 |
IX-117 |
F |
Im Beispiel zur
strukturierten Belegung des Feldes 72 fehlt am Zeilenanfang der
Zeilen 2-4 jeweils die Zeichenfolge "//". Die Zeilenlänge beträgt
max. 22 Zeichen.
|
|
38 |
04.07.2001 |
IX.2 |
IX-43 ff |
F |
In Feld B:35B:
(tritt auf in MT 502, 513, 515, 535, 536, 571, 572) darf die WKN nur
im Feld "Freier Text" und nicht im Feld "ISIN-Kennung" angegeben
werden, d.h. die Belegung aus HBCI-Version 2.1 gilt auch für Version
2.2. Das Feld 'ISIN-Kennung' bleibt wie in Version 2.1 ein
"Kann-Feld". Falls keine ISIN angegeben wird, wird zwischen den
Subfeldern 'Tag' und 'Freier Text' auch kein CRLF gesendet.
Beispiele für gültige Feldbelegungen:
(1) Nur ISIN:
:35B:ISIN DE0001234569
Bez1
Bez2
Bez3
Bez4
(2) ISIN und WKN:
:35B:ISIN DE0001234569
/DE/123456
Bez1
Bez2
Bez3
(3) Nur WKN:
:35B:/DE/123456
Bez1
Bez2
Bez3 |
|
37 |
04.07.2001 |
VII.4.1.3 |
VII-140 |
K |
Bei der
Orderänderung sollten nur diejenigen Felder belegt werden, die
tatsächlich geändert werden.
|
|
36 |
02.07.2001 |
VII.4.5.2.2 |
VII-207 |
F |
In der
Erläuterung zum Feld Nr. 5 "Wertpapierorder" ist im letzten
Spiegelstrich zum Feld B2:95Q: angegeben, dass nur der Qualifier
BUYR erlaubt ist. Da in diesem Feld gemäß Belegungsrichtlinien zum
MT 502 (Kap. IX.2.1, S. IX-42) nur der Qualifier INVE zulässig ist,
ist die Angabe bzgl. Qualifier BUYR ungültig.
|
|
35 |
21.06.2001 |
allg. |
allg. |
K |
Auswirkungen
des Wegfalls der DM zum 31.12.2001:
============================================
Grundsätzlich dürfen ab 01.01.2002 keine DM-Aufträge mehr per
HBCI eingereicht werden. Wie bei allen Homebanking-Produkten
wird es jedoch auch bei HBCI-Produkten möglich sein, dass nach
dem 01.01.2002 fälschlicherweise noch DM-Aufträge eingereicht
werden. Aus diesem Grund ist es notwendig, dass Institute ab
01.01.2002 HBCI-Aufträge in DM-Währung mit einen einheitlichen
Fehlercode ablehnen.
DM-Aufträge sollten ab 01.01.2002 mit dem Fehlercode 9210
abgelehnt werden (Bedeutung "inhaltlich ungültig", Fehlertext
"Es werden nur noch Euro-Aufträge akzeptiert").
Sieht das Institut eine Übergangsfrist vor, so sollte der
Fehlercode 3050 zurückgemeldet werden (Bedeutung "nicht mehr
aktuell", Fehlertext "DM-Aufträge werden noch x Tage
akzeptiert").
Ebenso ist auch die Verwendung andere Währungen, die ab
01.01.2002 ungültig sind (FRF, NLG, AUS etc.), ab 01.01.2002 in
sämtlichen Aufträgen nicht mehr zulässig.
Im DTA-Format müssen ab 01.01.2002 die Feld A12 und C17a mit "1"
(Euro) belegt werden. Die Felder C12 und E8 sind zwingend mit
Euro-Beträgen zu belegen. Die Felder C9 und E5 dürfen nicht
belegt werden. Die Segmentversion wird nicht hochgezählt, da
sich das Format nicht geändert hat.
Für das DTAZV-Format gelten ab 01.01.2002 gleichfalls neue
Belegungsrichtlinien: Die DM-Bezeichnungen in den
Spezifikationen der Felder T13, T19, U5, V7, V17 und W9, in den
Anhängen 1a, 2 und 3 sowie in der Anlage 2 wurden gelöscht.
Insbesondere entfallen ab Januar 2002 "DM-Gegenwertzahlungen".
Außerdem wurden Bezüge auf den Beginn der 3. Stufe der
Währungsunion herausgenommen. Ab 2003 ist als Währung in den
Meldedatensätzen U, V und W - abgesehen von
Euro-Gegenwertzahlungen - nur noch die in T13 genannte
Auftragswährung zulässig. Deswegen wurden die Spezifikationen
der Felder U5, V7, V17 und die Abschnitte A und D des Anhanges 3
überarbeitet. Die HBCI-Segmentversion wird nicht hochgezählt, da
sich das Format nicht geändert hat.
Die ab 01.01.2002 gültigen DTA- und DTAZV-Formate stehen hier
zum Download bereit.
Für die Geschäftsvorfälle "Zahlungsauftrag im
Außenwirtschaftsverkehr" und "Auslandsüberweisung ohne
Meldeteil" ist die neue Meldegrenze an die Deutsche Bundesbank
in Höhe von 12.500 Euro (bisher 5.000 DM) zu beachten.
Ebenso dürfen auch im MT 940 ab 01.01.2002 nur noch Euro-Umsätze
gemeldet werden. Da das Format des MT 940 unverändert bleibt,
findet keine Änderung der Segmentversion statt. Erfolgt der
Abruf von Umsätzen über einen Zeitraum, innerhalb dessen die
Euro-Umstellung erfolgt, so ist das Kreditinstitut berechtigt,
entweder die Umsätze vor und nach der Kontoumstellung komplett -
nach Buchungstagen getrennt - oder zunächst nur die Umsätze des
DM-Zeitraums bereitzustellen. Im letzten Fall müsste das
Kundenprodukt einen weiteren Abruf vornehmen, bei dem das
Kreditinstitut dann die noch verbleibenden Euro-Umsätze
übermittelt. |
|
|
|
34 |
25.04.2001 |
IX.2.4 |
IX-95 |
K |
Bei der
Beschreibung der strukturierten Belegung des Feldes :70E: ist zu
ergänzen, dass die Zeilennummer und das danach folgende Feld - wie
im Beispiel beschrieben - nicht (!) durch "+" zu trennen ist.
|
|
33 |
07.03.2001 |
VII.4.1.2 c) |
VII-137/138 |
K |
Die Belegung des
Feldes "Zulässige Börsenplätze" ist nicht als optional anzusehen. In
diesem Feld muss das Institut immer die handelbaren Börsenplätze
angeben. Nur für den Fall, dass das Institut alle denkbaren
Börsenplätze unterstützt, kann das Feld leer bleiben.
|
|
32 |
05.03.2001 |
IX.1.1.1 |
IX-4ff |
K |
Hinweis zu Feld
A12, C9, C17a und E5: "Ab 1.1.2002 dürfen nur noch Euro-Beträge
gesendet werden."
|
|
31 |
05.03.2001 |
VI.2.3 |
VI-10 |
E |
Folgende
Anmerkung wird aufgenommen: "Der Aufbau des Dateiformats auf der
Diskette ist bei Bedarf bei der HBCI-Leitstelle erhältlich."
|
|
30 |
05.03.2001 |
VII.2.1 |
VII-75 |
K |
Es wird
folgender Herstellerhinweis hinzugefügt: "Es wird dringend
empfohlen, die im Anhang (Kap. IX.2.8, IX.2.9) aufgeführten
Belegungsrichtlinien des MT 940 und 942 zu verwenden." |
|
29 |
05.03.2001 |
VII.1.2.3.3 |
VII-71 |
Ä |
Im Segment HKTSL
erhalten die Felder 3 bis 7 den Status "Kann", da diese Felder auch
in der Bestandsanzeige (Kap. VII.1.2.3.2) optional sind und
ansonsten keine Löschung möglich wäre. |
|
28 |
05.03.2001 |
IX.2.4 |
IX-95 |
Ä |
Das Unterfeld 5
"Land des Emittenten" im Freitextfeld 70E: des MT 535 erhält das
Format 'x', da in den Gattungsdaten im entsprechenden Feld (GD161)
auch Space möglich ist.
|
|
27 |
05.03.2001 |
IX.2 |
IX-35 |
E |
Als weitere
"allgemeine Syntaxvereinbarung" wird aufgenommen:
Niemals darf im Inhalt eines Feldes als erstes Zeichen einer Zeile
ein Doppelpunkt oder ein Bindestrich ("-")
benutzt werden.
|
|
26 |
16.02.2001 |
VII.1.1.4 |
VII-37, VII-43,
VII-46, VII-56 |
K |
Die Beschreibung
der Felder "Minimale Vorlaufzeit" und "Maximale Vorlaufzeit" in den
Bankparameterdaten ist zu ändern: "Zeitraum, den ein Auftrag vor
seiner Ausführung mindestens eingereicht werden muss" bzw.
"Zeitraum, den ein Auftrag maximal im voraus eingereicht werden
kann." Die Angabe erfolgt in Kalendertagen (nicht Bankwerktagen).
|
|
25 |
29.01.2001 |
VI.2.1.1 |
VI.4 |
F |
Der Text unter
Nr. 2 "Formatierung des Hashwerts" wird durch folgende Formulierung
ersetzt:
Das Padding ist je nach Typ der eingesetzten Chipkarte (Typ 0 oder
Typ 1) unterschiedlich.
Bei Typ 0 Karten erfolgt das Padding entsprechend der folgenden
Abbildung mit X'00' auf das nächste Vielfache von 8 Byte:
(Abb. wie bisher)
Bei Typ-1-Karten erfolgt das Padding entsprechend der folgenden
Abbildung auf das nächste Vielfache von 8 Byte: Sei der Hashwert =
HashL | HashR, wobei HashL die linken 8 Byte und HashR die rechten
12 Byte des Hashwerts bezeichnet.
! 24 23 ! 22 ... 11 ! 10 9 ! 8 ... 1 !
--------------------------------------------------
! 00 80 ! HashR ! 0C 81 ! HashL !
Ob eine Karte vom Typ 0 oder Typ 1 vorliegt, kann an Hand der Länge
der Kartenidentifikationsdaten (CID) ermittelt werden. Für Typ 0
Karten hat die CID eine Länge von 22 Byte, für Typ 1 Karten
mindestens eine Länge von 24 Byte. |
|
24 |
29.01.2001 |
VIII.8.5.1 |
VIII-139 |
F |
In der
Antwortnachricht auf READ_RECORD muss die Erläuterung zu Byte 17-24
lauten:
CFB-MAC mit KDAK über die 16 Byte 1-14|'80 00' mit ICV=HASHL. |
|
23 |
23.10.2000 |
II.7.3 |
II-32 |
K |
Zurzeit können
Aufsetzpunkte evtl. nicht korrekt zugewiesen werden, wenn mehrere
Antwortsegmente gesendet werden. Daher sollte die Option "Alle
Konten" nur erlaubt werden, wenn ein Aufsetzpunkt aufgrund der
bankseitigen Verarbeitung nicht vorkommen kann. |
|
22 |
09.01.2001 |
II.5.2, VIII.13 |
II-15, VIII-153 |
K |
Die Datenformate
'dat', 'vdat' und 'tim' entsprechen der ISO-Norm 8601:1988 (s.
http://www.iso.ch/markete/8601.pdf)
|
|
21 |
20.12.2000 |
II.5.3.3 |
II-18 |
K |
Es ist zu
beachten, dass Kontonummern auch führende Nullen beinhalten können,
die bankfachlich relevant sind und nicht abgeschnitten werden
dürfen. |
|
20 |
15.12.2000 |
VIII.13 |
VIII-153 |
E |
Die ISO-Norm 639
kann unter folgender Adresse eingesehen werden:
http://lcweb.loc.gov/standards/iso639-2/
Die ISO-Norm 3166 kann unter den folgenden Adressen eingesehen
werden:
http://www.din.de/gremien/nas/nabd/iso3166ma/
http://www.unece.org/trade/lcode/loc99.zip
|
|
19 |
29.11.2000 |
IX.2.8 |
IX-131,133 |
F |
In den Feldern
:60a: "Anfangssaldo" und :62a: "Schlusssaldo" ist die Länge des
Subfeldes "Buchungsdatum" auf '..6' zu ändern, da auch der Wert 0
eingestellt werden kann.
|
|
18 |
22.11.2000 |
VIII.13 |
VIII-154 |
K |
Der Link auf
weitere Informationen zum RIPEMD-160 hat sich geändert. Richtig ist:
http://www.esat.kuleuven.ac.be/~bosselae/ripemd160.html
|
|
17 |
02.11.2000 |
VII.4.4.3 b) |
VII-189 |
F |
Das Beispiel zum
Segment HIWPK lautet korrekt:
HIWPK:5:2:4+2:723600+Siemens AG Stammaktie+
XFRA+1+1+340569,+123,6:EUR:b:19981112:112357+
123,1:EUR:19981112+123,5:EUR:19981112+123,9:
EUR:19981112+124,1:EUR:19981112+129,8:EUR:
19981111+143,9:EUR:19980605+105,1:EUR:19980317'
|
|
16 |
13.10.2000 |
VII.4.1.3 |
VII-140 |
F |
Es wird ein
zusätzliches Feld für die Eingabe eines Preislimits für
prozentnotierte Papiere eingefügt. Das neue Feld "Prozentlimit"
(Format 'wrt', Status "Kann") wird nach Feld 6 "Preislimit"
eingefügt. Das Feld darf nicht gleichzeitig mit dem Feld
"Preislimit" belegt werden. |
| |
|